- Patienten ab 18 Jahren mit gesunden Zähnen und gesundem Zahnfleisch können sich einer Zahnaufhellung unterziehen.
- Patienten mit dunklerer Zahnfarbe aufgrund des Verzehrs von farbigen Lebensmitteln und Getränken, des Konsums von Zigaretten und Medikamenten, einer Wurzelkanalbehandlung, Zahnentwicklungsstörungen oder Alterung.
- Patienten, die nicht allergisch gegen Aufhellungsprodukte sind.